Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2003

Geschäftszahl

2000/14/0189

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0025 E 26. April 1993 RS 3

(hier ohne letzten Satz)

Stammrechtssatz

Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluß für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere gerechtfertigt bei einer Flächenwidmung als Bauland (Wohngebiet), Aufschließung durch eine Strom, Wasser und Kanal führende Straße mit öffentlichem Verkehr und die bauliche Entwicklung in dem diese Grundfläche umfassenden Ortsgebiet. Der Bedarf nach Baugrundstücken kann auch aus der baulichen Entwicklung in dem die Grundfläche umfassenden Ortsgebiet erschlossen werden (Hinweis auf E 2.12.1985, 84/15/0054).