Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2001/18/0246
Entscheidungsdatum
28.09.2004
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §37 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/18/0245 E 5. April 2002 RS 2
(Hier: Dem inländischen Aufenthalt im Zeitraum von 1985 bis 1995
folgte ein mehrjähriger Aufenthalt in Indien (von 1995 bis 1998).)
Stammrechtssatz
Wird in einem Verfahren betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein für eineinhalb Jahre unterbrochener Aufenthalt des Fremden erst unmittelbar vor der Erlassung des Aufenthaltsverbots fortgesetzt, so ist daraus ein deutlich geringeres Integrationsausmaß abzuleiten als aus einem durchgehenden Aufenthalt des Fremden (Hinweis E 14. März 2000, 99/18/0451).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001180246.X01
Dokumentnummer
JWR_2001180246_20040928X01