Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/18/0245

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/18/0245

Entscheidungsdatum

05.04.2002

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36;
FrG 1997 §37 Abs2;

Rechtssatz

Wird in einem Verfahren betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein für eineinhalb Jahre unterbrochener Aufenthalt des Fremden erst unmittelbar vor der Erlassung des Aufenthaltsverbots fortgesetzt, so ist daraus ein deutlich geringeres Integrationsausmaß abzuleiten als aus einem durchgehenden Aufenthalt des Fremden (Hinweis E 14. März 2000, 99/18/0451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998180245.X02

Im RIS seit

01.07.2002

Dokumentnummer

JWR_1998180245_20020405X02

Rechtssatz für 2001/18/0246

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2001/18/0246

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36;
FrG 1997 §37 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0245 E 5. April 2002 RS 2 (Hier: Dem inländischen Aufenthalt im Zeitraum von 1985 bis 1995 folgte ein mehrjähriger Aufenthalt in Indien (von 1995 bis 1998).)

Stammrechtssatz

Wird in einem Verfahren betreffend die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein für eineinhalb Jahre unterbrochener Aufenthalt des Fremden erst unmittelbar vor der Erlassung des Aufenthaltsverbots fortgesetzt, so ist daraus ein deutlich geringeres Integrationsausmaß abzuleiten als aus einem durchgehenden Aufenthalt des Fremden (Hinweis E 14. März 2000, 99/18/0451).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001180246.X01

Im RIS seit

22.10.2004

Dokumentnummer

JWR_2001180246_20040928X01