Es besteht bei Zahlung einer Abfertigung bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung und trotz Selbstkündigung des Arbeitnehmers keine Ähnlichkeit der Voraussetzungen mit jenen des in § 49 Abs 3 Z 7 ASVG genannten Abfertigungsanspruchs im Sinne des Erkenntnisses vom 27. März 1990, 85/08/0126.Es besteht bei Zahlung einer Abfertigung bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung und trotz Selbstkündigung des Arbeitnehmers keine Ähnlichkeit der Voraussetzungen mit jenen des in Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG genannten Abfertigungsanspruchs im Sinne des Erkenntnisses vom 27. März 1990, 85/08/0126.