Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.2001

Geschäftszahl

98/08/0209

Rechtssatz

Es besteht bei Zahlung einer Abfertigung bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung und trotz Selbstkündigung des Arbeitnehmers keine Ähnlichkeit der Voraussetzungen mit jenen des in Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 7, ASVG genannten Abfertigungsanspruchs im Sinne des Erkenntnisses vom 27. März 1990, 85/08/0126.