Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/02/0279

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

98/02/0279

Entscheidungsdatum

14.09.2001

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Rechtssatz

Durch das (gänzliche) Fehlen von entsprechenden Lichteintrittsflächen in einem Arbeitsraum wird nicht der (gesamte) Unrechtsgehalt des Täterverhaltens in Bezug auf das Fehlen einer entsprechenden, etwa in Augenhöhe gelegenen Sichtverbindung mit dem Freien erfasst, weshalb auch keine Konsumtion des zweiten Tatbestandes durch Verwirklichung des ersten Tatbestandes nach Paragraph 8, Absatz eins, erster Satz AAV gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020279.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018

Dokumentnummer

JWR_1998020279_20010914X03