Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/02/0279

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/02/0279

Entscheidungsdatum

14.09.2001

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Rechtssatz

Dem Paragraph 8, Absatz eins, erster Satz AAV liegen zwei Tatbestände, nämlich nach dem ersten Teilsatz das Vorliegen einer Lichteintrittsfläche von mindestens einem Zehntel der Fußbodenfläche des Raumes und nach dem zweiten Teilsatz das Vorliegen einer etwa in Augenhöhe gelegenen Sichtverbindung mit dem Freien im Ausmaß von mindestens einem Zwanzigstel der Fußbodenfläche des Raumes, zu Grunde (Hinweis: E 4.2.1993, 92/18/0427).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020279.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018

Dokumentnummer

JWR_1998020279_20010914X02