Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/17/0301

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

97/17/0301

Entscheidungsdatum

25.01.1999

Index

55 Wirtschaftslenkung

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/17/0304

Rechtssatz

Die AMA trat mit 1.7.1993 an die Stelle des Milchwirtschaftsfonds und übernahm alle im Rahmen des MOG vollzogenen Aufgaben dieses Fonds. Paragraph 83, Absatz 3, MOG war ab dem 1. Juli 1993 die Rechtsgrundlage für die Behebung rechtswidriger, im Aufgabenbereich des Abschnittes D ergangener Bescheide des Milchwirtschaftsfonds und der AMA. Die Regelung des Paragraph 83, MOG kann nämlich nicht so verstanden werden, dass damit nur die Bescheide des Milchwirtschaftsfonds, nicht aber auch der Organe der rechtsnachfolgenden AMA erfasst wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997170301.X02

Im RIS seit

27.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1997170301_19990125X02