Verwaltungsgerichtshof
25.01.1999
97/17/0301
Die AMA trat mit 1.7.1993 an die Stelle des Milchwirtschaftsfonds und übernahm alle im Rahmen des MOG vollzogenen Aufgaben dieses Fonds. Paragraph 83, Absatz 3, MOG war ab dem 1. Juli 1993 die Rechtsgrundlage für die Behebung rechtswidriger, im Aufgabenbereich des Abschnittes D ergangener Bescheide des Milchwirtschaftsfonds und der AMA. Die Regelung des Paragraph 83, MOG kann nämlich nicht so verstanden werden, dass damit nur die Bescheide des Milchwirtschaftsfonds, nicht aber auch der Organe der rechtsnachfolgenden AMA erfasst wären.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/17/0304