Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
92/14/0185
Entscheidungsdatum
21.05.1997
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
LiebhabereiV §1 Abs2;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0187
Rechtssatz
Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd § 1 Abs 2 LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1992140185.X01
Dokumentnummer
JWR_1992140185_19970521X01