Verwaltungsgerichtshof
24.06.1999
97/15/0146
GRS wie VwGH E 1997/05/21 92/14/0185 1
Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.