Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

97/15/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/21 92/14/0185 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.