Verwaltungsgerichtshof
21.05.1997
92/14/0185
Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/14/0187