Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1997

Geschäftszahl

92/14/0185

Rechtssatz

Die Frage, ob sich ein Wirtschaftsgut iSd Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV in besonderem Maß für die private Nutzung eignet bzw einer privaten Neigung entspricht, ist abstrakt nach der Verkehrsauffassung und nicht nach den Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu beurteilen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/14/0187