Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/13/0089

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7366 F/1999

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

97/13/0089

Entscheidungsdatum

17.03.1999

Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Rechtssatz

Für den Bereich der Kommunalsteuer umfasst der betriebliche (unternehmerische) Bereich eines Vereines alle im Rahmen eines Leistungsaustausches nachhaltig ausgeübten Tätigkeiten, während der außerbetriebliche (nicht unternehmerische) Bereich eines Vereines alle jene Tätigkeiten umfasst, die ein Verein in Erfüllung seiner satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben zur Wahrnehmung der Gesamtbelange seiner Mitglieder bewirkt (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130089.X05

Im RIS seit

21.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1997130089_19990317X05