Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/20/0578

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/20/0578

Entscheidungsdatum

11.12.1997

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Rechtssatz

Zwischen den in Paragraph 6, Absatz 2, WaffG aufgezählten, die Verläßlichkeit jedenfalls ausschließenden Tatbeständen einerseits und den Voraussetzungen des Paragraph 6, Absatz eins, WaffG liegt eine Bandbreite von möglichen Differenzierungen, welche die Behörde im Sinne der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Gefährdungen der Umwelt durch den Umgang mit Waffen zu prüfen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200578.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1996200578_19971211X02