Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/13/0018

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

95/13/0018

Entscheidungsdatum

24.09.1996

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Ob eine Betätigung objektiv geeignet ist, sich innerhalb eines nach der Verkehrsauffassung dafür üblichen Zeitraumes lohnend zu gestalten, ist ebenso eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage wie der Umfang, ob der, der sich betätigt, damit ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis überhaupt erzielen will (Hinweis E VS 3.7.1996, 93/13/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130018.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1995130018_19960924X03