Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
95/08/0282
Entscheidungsdatum
23.06.1998
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Rechtssatz
Der Ansicht, die (zumindest schlüssige) Vereinbarung einer Pflicht zu regelmäßigen Kontrollgängen müsse auch die Pflicht in sich schließen, "abgenützte" Glühbirnen auszuwechseln, ist nicht zu folgen. Die Vereinbarung einer Pflicht zu regelmäßigen Kontrollgängen umfaßt nur dann auch die Pflicht zum Auswechseln "abgenützter" Glühbirnen, wenn eine derartige Tätigkeit des Dienstnehmers ausdrücklich vereinbart oder vom Dienstnehmer tatsächlich ausgeübt worden ist, woraus sich unter gewissen weiteren - insbesondere die Erkennbarkeit solcher Tätigkeiten für den Dienstgeber betreffenden - Voraussetzungen die Annahme ihrer konkludenten Vereinbarung ergeben könnte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080282.X03
Dokumentnummer
JWR_1995080282_19980623X03