Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/03/0005
Entscheidungsdatum
14.06.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0199 E 22. Jänner 1987 VwSlg 6183 F/1987 RS 2
Stammrechtssatz
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung
freie Beweiswürdigung
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030005.X01
Im RIS seit
20.11.2000
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1995030005_19950614X01