Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1987

Geschäftszahl

86/16/0199

Rechtssatz

Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich ist.