1/8 l Rotwein entspricht einem Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille (= 0,25 g/l) (Hinweis E 23.11.1965, 1213/65). Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz StVO geht der Gesetzgeber von einem Verhältnis zwischen Atemalkoholgehalt (gemessen im mg/l) und Blutalkoholgehalt (gemessen in g/l) von 1:2 aus. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wäre ein Verhältnis von 1:2,1 zugrunde zu legen. In Ansehung dieser Relationen entfallen auf einen Nachtrunk von 1/8 l Rotwein ca 0,12 mg/l Atemluftalkoholgehalt.1/8 l Rotwein entspricht einem Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille (= 0,25 g/l) (Hinweis E 23.11.1965, 1213/65). Nach Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz StVO geht der Gesetzgeber von einem Verhältnis zwischen Atemalkoholgehalt (gemessen im mg/l) und Blutalkoholgehalt (gemessen in g/l) von 1:2 aus. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wäre ein Verhältnis von 1:2,1 zugrunde zu legen. In Ansehung dieser Relationen entfallen auf einen Nachtrunk von 1/8 l Rotwein ca 0,12 mg/l Atemluftalkoholgehalt.