Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
94/20/0855
Entscheidungsdatum
24.01.1995
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/17 90/01/0112 2
Stammrechtssatz
Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem § 20 WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem Paragraph 20, WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200855.X05
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011
Dokumentnummer
JWR_1994200855_19950124X05