Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1995

Geschäftszahl

94/20/0855

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/17 90/01/0112 2

Stammrechtssatz

Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem Paragraph 20, WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.