Verwaltungsgerichtshof
24.01.1995
94/20/0855
GRS wie VwGH E 1990/10/17 90/01/0112 2
Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem Paragraph 20, WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.