Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/16/0033

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/16/0033

Entscheidungsdatum

14.11.1996

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §26 Abs1;
ZollG 1988 §93 Abs2 lita Z2;

Rechtssatz

Nach Paragraph 26, Absatz eins, BAO hat jemand seinen Wohnsitz iSd Abgabenvorschriften dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Voraussetzung für das Vorhandensein eines Wohnsitzes ist also das Innehaben einer Wohnung, worunter die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, zu verstehen ist (Hinweis E 17.9.1992, 91/16/0138). Durch die bloße Überlassung eines Zimmers zur vorübergehenden Nutzung wird nicht eine rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über eine Wohnung zu verfügen, begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994160033.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994160033_19961114X01