Der Ausweis einer Forderung und damit eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgutes im Betriebsvermögen setzt voraus, dass eine Forderung bereits entstanden ist.
Der Ausweis einer Forderung und damit eines aktivierungspflichtigen
Wirtschaftsgutes im Betriebsvermögen setzt voraus, dass eine
Forderung bereits entstanden ist.