Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/12/0003
Entscheidungsdatum
17.05.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/12/0015
Rechtssatz
Liegt ein dienstliches Interesse an der Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung vor, so ist die Behörde nicht verhalten, vor dem Verfügen dieser Dienstzuteilung bzw deren Verlängerung Beweis über die Richtigkeit der gegen die Amtsführung des Beamten erhobenen Vorwürfe abzuführen und den umfangreichen strittigen Sachverhalt einer abschließenden Klärung zuzuführen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120003.X02
Im RIS seit
22.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1994120003_19950517X02