Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14306 A/1995
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/10/0177
Entscheidungsdatum
04.09.1995
Index
E000 EU- Recht allgemein
E1E
E3L E15202000
001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht
Norm
11992E189 EGV Art189;
31979L0112 Etikettierungs-RL Art1 Abs1;
AMG 1983 §1;
EURallg;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;
VwRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische
Union, 1997, 79 ff (kritisch);
Rechtssatz
Die Etikettierungsrichtlinie gilt gem Art 1 Abs 1 Etikettierungsrichtlinie für Lebensmittel. Verzehrprodukte sind nach österreichischem Recht keine Lebensmittel. Daraus folgt aber nicht, daß es sich auch nicht um Lebensmittel iSd Art 1 Abs 1 Etikettierungsrichtlinie handelt, da bei der Auslegung von Begriffen im Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht von deren Bedeutung in den nationalen Rechtsordnungen auszugehen ist; für solche Begriffe gilt vielmehr der Grundsatz der "autonomen" Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Hinweis Potacs, Auslegung im öffentlichen Recht, S 112 und die dort angeführte Rechtsprechung des EuGH).Die Etikettierungsrichtlinie gilt gem Artikel eins, Absatz eins, Etikettierungsrichtlinie für Lebensmittel. Verzehrprodukte sind nach österreichischem Recht keine Lebensmittel. Daraus folgt aber nicht, daß es sich auch nicht um Lebensmittel iSd Artikel eins, Absatz eins, Etikettierungsrichtlinie handelt, da bei der Auslegung von Begriffen im Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht von deren Bedeutung in den nationalen Rechtsordnungen auszugehen ist; für solche Begriffe gilt vielmehr der Grundsatz der "autonomen" Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Hinweis Potacs, Auslegung im öffentlichen Recht, S 112 und die dort angeführte Rechtsprechung des EuGH).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des
innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8
Lebensmittel Verzehrprodukte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Lebensmittel Verzehrprodukte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994100177.X02
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011
Dokumentnummer
JWR_1994100177_19950904X02