Verwaltungsgerichtshof
04.09.1995
94/10/0177
Die Etikettierungsrichtlinie gilt gem Artikel eins, Absatz eins, Etikettierungsrichtlinie für Lebensmittel. Verzehrprodukte sind nach österreichischem Recht keine Lebensmittel. Daraus folgt aber nicht, daß es sich auch nicht um Lebensmittel iSd Artikel eins, Absatz eins, Etikettierungsrichtlinie handelt, da bei der Auslegung von Begriffen im Gemeinschaftsrecht grundsätzlich nicht von deren Bedeutung in den nationalen Rechtsordnungen auszugehen ist; für solche Begriffe gilt vielmehr der Grundsatz der "autonomen" Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Hinweis Potacs, Auslegung im öffentlichen Recht, S 112 und die dort angeführte Rechtsprechung des EuGH).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/10/0178
Besprechung in:
C. Hauer, Österreichisches Lebensmittelrecht und Europäische Union, 1997, 79 ff (kritisch);