Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/04/0214

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/04/0214

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Errichtung und der Betrieb einer Bandbeschichtungsanlage stellen betriebsanlagenrechtlich bedeutende Maßnahmen dar, welche der gewerberechtliche Geschäftsführer, ungeachtet der bestehenden Delegation von Aufgaben, persönlich hätte verfolgen müssen. Aufgaben und Tätigkeiten, die ihm (zusätzlich zu seiner unverändert aufrecht gebliebenen Verantwortlichkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer) auf Grund seiner späteren Bestellung als Vorstandsmitglied oblegen sind, können nicht dazu herangezogen werden, die Zumutbarkeitsschwelle der ihn als gewerberechtlichen Geschäftsführer (unverändert) treffenden Aufgaben herabzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040214.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994040214_19960227X02