Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
93/17/0167
Entscheidungsdatum
27.01.1997
Index
L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L37404 Kurabgabe Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm
BDG 1979 §58;
FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §3 Abs2 litb;
KurtaxenG OÖ §4 Abs1 litb;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/24 90/17/0110 2
Stammrechtssatz
Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (§ 58 BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (Paragraph 58, BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170167.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2009
Dokumentnummer
JWR_1993170167_19970127X04