Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/17/0071

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/17/0071

Entscheidungsdatum

14.07.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wie der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen hat (Hinweis E 25.3.1988, 87/11/0275) ist der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, von der Behörde von Amts wegen zu prüfen. Daran ändert auch nichts, daß mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes korrespondiert, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung faktische Grenzen gesetzt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170071.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1993170071_19940714X01

Rechtssatz für 94/17/0225

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/17/0225

Entscheidungsdatum

27.09.1994

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/14 93/17/0071 1

Stammrechtssatz

Wie der VwGH bereits wiederholt ausgesprochen hat (Hinweis E 25.3.1988, 87/11/0275) ist der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, von der Behörde von Amts wegen zu prüfen. Daran ändert auch nichts, daß mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens eine Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes korrespondiert, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der amtswegigen behördlichen Erhebung faktische Grenzen gesetzt sind.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170225.X01

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2009

Dokumentnummer

JWR_1994170225_19940927X01