Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/14/0122

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6816 F/1993

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/14/0122

Entscheidungsdatum

05.10.1993

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Recht, über fremden Grund eine Straße zu führen, und den Straßenbauten selbst. Wenn sich die Substanz der Betriebseinrichtungen einer Mautstraße verzehrt, bewirkt dies keinen Werteverzehr beim Wegerecht, auf dessen Grundlage Straßenbauten immer wieder erneuert werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140122.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1993140122_19931005X02