Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/10/0143

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

93/10/0143

Entscheidungsdatum

18.10.1993

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, kommt es auf die Verkehrsauffassung und nicht darauf an, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Marke berechtigt ist. Aus der Berechtigung zur Führung einer Marke, die gesundheitsbezogene Angaben enthält, kann somit nicht gefolgert werden, daß diese ungeachtet des Verbotes des Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG 1975 verwendet werden dürfte (Hinweis E 29.6.1981, 3417/78, VwSlg 10502 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100143.X05

Im RIS seit

24.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010

Dokumentnummer

JWR_1993100143_19931018X05