Eine dem zahlungspflichtigen Dienstgeber durch Zustellung zur Kenntnis gebrachte "Nachbelastungsanzeige" stellt eine Maßnahme iSd § 68 Abs 2 ASVG dar. Eine zu § 68 Abs 2 ASVG vergleichbare Bestimmung findet sich in § 238 BAO (Hinweis E 30.9.1985, 81/08/0186).Eine dem zahlungspflichtigen Dienstgeber durch Zustellung zur Kenntnis gebrachte "Nachbelastungsanzeige" stellt eine Maßnahme iSd Paragraph 68, Absatz 2, ASVG dar. Eine zu Paragraph 68, Absatz 2, ASVG vergleichbare Bestimmung findet sich in Paragraph 238, BAO (Hinweis E 30.9.1985, 81/08/0186).