Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14020 A/1994
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
93/08/0176
Entscheidungsdatum
22.03.1994
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Rechtssatz
Die "Ausklammerung" strittiger Provisionen von der Beitragsprüfung aus verfahrensökonomischen Gründen stellt - in bezug auf die Beitragspflicht für diese strittigen Provisionen - keine zur Unterbrechung der Verjährung des diesbezüglichen Feststellungsrechtes geeignete Maßnahme iSd § 68 Abs 1 ASVG dar, da diese gerade nicht der rechtswirksamen Feststellung der Beitragsschuld dient.Die "Ausklammerung" strittiger Provisionen von der Beitragsprüfung aus verfahrensökonomischen Gründen stellt - in bezug auf die Beitragspflicht für diese strittigen Provisionen - keine zur Unterbrechung der Verjährung des diesbezüglichen Feststellungsrechtes geeignete Maßnahme iSd Paragraph 68, Absatz eins, ASVG dar, da diese gerade nicht der rechtswirksamen Feststellung der Beitragsschuld dient.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080176.X02
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1993080176_19940322X02