Verwaltungsgerichtshof
22.03.1994
93/08/0176
Die "Ausklammerung" strittiger Provisionen von der Beitragsprüfung aus verfahrensökonomischen Gründen stellt - in bezug auf die Beitragspflicht für diese strittigen Provisionen - keine zur Unterbrechung der Verjährung des diesbezüglichen Feststellungsrechtes geeignete Maßnahme iSd Paragraph 68, Absatz eins, ASVG dar, da diese gerade nicht der rechtswirksamen Feststellung der Beitragsschuld dient.