Wegen der spezifischen Art der öffentlich-rechtlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach § 67 Abs 10 ASVG vermag ein rechtskräftiger Freispruch von der Anklage nach § 114 ASVG und § 159 Abs 1 Z 1 StGB seine Exkulpierung von dieser Haftung nicht zu bewirken (Hinweis E 1991/02/19, 90/08/0100).Wegen der spezifischen Art der öffentlich-rechtlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach Paragraph 67, Absatz 10, ASVG vermag ein rechtskräftiger Freispruch von der Anklage nach Paragraph 114, ASVG und Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB seine Exkulpierung von dieser Haftung nicht zu bewirken (Hinweis E 1991/02/19, 90/08/0100).