Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/07/0128

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/07/0128

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Index

L61301 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Burgenland
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Befindet sich ein Zaun schon seit ca 100 Jahren 15 cm hinter der Grundstücksgrenze auf eigenem Grund, so wurde dadurch kein Recht durch Ersitzung erworben. Vielmehr wurde dieser alte Zaun in Ausübung des bestehenden Eigentumsrechtes in dieser Entfernung an die Grundstücksgrenze gesetzt. In diese privatrechtlich garantierte Ausübung des Eigentumsrechtes wurde nun durch das öffentliche Recht im (öffentlichen) Interesse der Bewirtschaftbarkeit von landwirtschaftlichen Nachbargrundstücken (Hinweis S 1 der EB zur Regierungsvorlage betreffend das Mindestabstandgesetz, Beilage Nr 175 zu den Stenographischen Protokollen des Burgenländischen Landtages, römisch fünfzehn Gesetzgebungsperiode durch das Burgenländische Mindestabstandgesetz, LGBl 1989/16, eingegriffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070128.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009

Dokumentnummer

JWR_1993070128_19951214X04