Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält § 89 Abs 2 lit a StVO nicht.Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält Paragraph 89, Absatz 2, Litera a, StVO nicht.