Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1995

Geschäftszahl

93/03/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/24 93/02/0017 2

Stammrechtssatz

Eine Ausnahme zugunsten von ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeugen, für die ein Wechselkennzeichen zugewiesen wurde, enthält Paragraph 89, Absatz 2, Litera a, StVO nicht.