Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
93/01/0293
Entscheidungsdatum
16.03.1994
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
Norm
AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/01/0019 1
(hier: zeitlich unterschiedliche Zuordnung der Aufenthalte im
Zuge der Kriegswirren)
Stammrechtssatz
Eine sich aus dem Vorbringen eines Asylwerbers ergebende Annahme der (geringfügigen) zeitlichen Überschneidung von Haft und Demonstrationsteilnahme (hier im Jahre 1982) ist im Gesamtzusammenhang des Vorbringens gesehen für sich alleine zu unbedeutend, als daß daraus zu Recht auf die Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers geschlossen werden könnte.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010293.X01
Dokumentnummer
JWR_1993010293_19940316X01