Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
92/16/0002
Entscheidungsdatum
25.06.1992
Index
32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0003
Besprechung in:
ÖStZ 1993, 315;
Rechtssatz
Nicht nur, weil keinerlei Trennung des Ateliers vom Stiegenhaus erkennbar ist, sondern auch, weil der Garten von der Wohnung aus nur über das Atelier erreichbar ist, erscheint es ausgeschlossen, das Atelier als abgeschlossenen Gebäudeteil anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160002.X06
Dokumentnummer
JWR_1992160002_19920625X06