Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 85/14/0028

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6015 F/1985

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/14/0028

Entscheidungsdatum

25.06.1985

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Anfrage und Auskunftserteilung gemäß Paragraph 90, EStG 1972 können auch mündlich erfolgen. Die Auskünfte des Finanzamtes sind zwar keine (bindenden) Bescheide, es kann jedoch eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben bewirken, wenn der Steuerpflichtige sein steuerliches Verhalten der eingeholten Auskunft des Finanzamtes entsprechend einrichtete und dann gerade das der Auskunft des Finanzamtes entsprechende steuerliche Verhalten zu einer Steuernachforderung führen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985140028.X02

Im RIS seit

25.06.1985

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010

Dokumentnummer

JWR_1985140028_19850625X02

Rechtssatz für 92/15/0037

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

92/15/0037

Entscheidungsdatum

24.05.1993

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0028 E 25. Juni 1985 VwSlg 6015 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Anfrage und Auskunftserteilung gemäß Paragraph 90, EStG 1972 können auch mündlich erfolgen. Die Auskünfte des Finanzamtes sind zwar keine (bindenden) Bescheide, es kann jedoch eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben bewirken, wenn der Steuerpflichtige sein steuerliches Verhalten der eingeholten Auskunft des Finanzamtes entsprechend einrichtete und dann gerade das der Auskunft des Finanzamtes entsprechende steuerliche Verhalten zu einer Steuernachforderung führen soll.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150037.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2011

Dokumentnummer

JWR_1992150037_19930524X04