Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13708 A/1992
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
92/09/0132
Entscheidungsdatum
25.09.1992
Index
67 Versorgungsrecht
Rechtssatz
Liegt (im Beschwerdefall) nach den eingeholten Gutachten eine Verschlimmerung einer anlagebedingten venösen Insuffizienz durch die Kriegseinwirkung vor, so kann nur der auf letztere entfallende Kausalanteil zu einer Entschädigung nach dem KOVG führen.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090132.X05
Dokumentnummer
JWR_1992090132_19920925X05