Eine die zwingende Wirkung einer Kollektivvertragbestimmung über die Istlohnerhöhung zeitlich undifferenziert ausschließende einzelvertragliche Vereinbarung ist ungültig (Hinweis: OGH 28.6.1983, 4 Ob 70-73/83, RdA 1985, 403 mit Anmerkung Eypeltauer; wobei hier die Frage der Wirksamkeit eines Vorausverzichtes offen bleibt; weiters VwGH E 27.11.1981, 1859/79 = ZfVB 1983/1/189).