Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1993

Geschäftszahl

92/08/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/28 87/08/0121 1

Stammrechtssatz

Eine die zwingende Wirkung einer Kollektivvertragbestimmung über die Istlohnerhöhung zeitlich undifferenziert ausschließende einzelvertragliche Vereinbarung ist ungültig (Hinweis: OGH 28.6.1983, 4 Ob 70-73/83, RdA 1985, 403 mit Anmerkung Eypeltauer; wobei hier die Frage der Wirksamkeit eines Vorausverzichtes offen bleibt; weiters VwGH E 27.11.1981, 1859/79 = ZfVB 1983/1/189).

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:

am 30.3.1993 92/08/0096, 92/08/0104