Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/18/0735
Entscheidungsdatum
09.11.1995
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/17/0138 6
Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt es NICHT im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müßten, wenn sich die Behörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise bereits ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente habe machen können; die freie Beweiswürdigung bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung ja nur auf die bereits vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und läßt es keineswegs zu, ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorwegzunehmen (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0057, 0058).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994180735.X02
Dokumentnummer
JWR_1994180735_19951109X02