Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1997

Geschäftszahl

95/08/0312

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/18 91/17/0138 6

(hier: Abweisung des Antrages auf Parteienvernehmung mit dem bloßen Hinweis auf die den zu beweisenden Angaben widersprechenden Zeugenaussagen)

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt es NICHT im Wesen der freien Beweiswürdigung, daß weitere Beweisanträge nicht mehr berücksichtigt werden müßten, wenn sich die Behörde auf Grund der bisher vorliegenden Beweise bereits ein klares Bild über die maßgebenden Sachverhaltselemente habe machen können; die freie Beweiswürdigung bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung ja nur auf die bereits vorliegenden Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens und läßt es keineswegs zu, ein vermutetes Ergebnis noch nicht aufgenommener Beweise vorwegzunehmen (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0057, 0058).