Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/16/0138

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

91/16/0138

Entscheidungsdatum

17.09.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Annahme eines Wohnsitzes iSd Paragraph 26, Absatz eins, BAO im Zollausland kommt es weder darauf an, daß der Abgabepflichtige sich trotz eines Aufenthaltsverbotes weiterhin im Zollausland aufgehalten hat noch daß ihm von den Polizeibehörden des Zollauslands ein "Wohnrecht" zugestanden worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160138.X03

Im RIS seit

17.09.1992

Dokumentnummer

JWR_1991160138_19920917X03