Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/13/0299

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/13/0299

Entscheidungsdatum

16.09.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130299.X01

Im RIS seit

16.09.1992

Dokumentnummer

JWR_1990130299_19920916X01

Rechtssatz für 91/16/0138

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/16/0138

Entscheidungsdatum

17.09.1992

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/16 90/13/0299 1

Stammrechtssatz

Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0054).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160138.X01

Im RIS seit

17.09.1992

Dokumentnummer

JWR_1991160138_19920917X01