Verwaltungsgerichtshof
17.09.1992
91/16/0138
GRS wie VwGH E 1992/09/16 90/13/0299 1
Unter dem "Innehaben" einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0054).