"Aus Anlaß" eines begünstigten Jubiläums wird ein Geschenk dann hingegeben, wenn sowohl der ursächliche als auch der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleiben (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0132 - zu § 3 Z 11 lit a EStG 1972) - (hier: über ein Jahr - kein Zusammenhang)."Aus Anlaß" eines begünstigten Jubiläums wird ein Geschenk dann hingegeben, wenn sowohl der ursächliche als auch der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleiben (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0132 - zu Paragraph 3, Ziffer 11, Litera a, EStG 1972) - (hier: über ein Jahr - kein Zusammenhang).