Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1992

Geschäftszahl

91/08/0039

Rechtssatz

"Aus Anlaß" eines begünstigten Jubiläums wird ein Geschenk dann hingegeben, wenn sowohl der ursächliche als auch der zeitliche Zusammenhang gewahrt bleiben (Hinweis E 9.11.1983, 82/13/0132 - zu Paragraph 3, Ziffer 11, Litera a, EStG 1972) - (hier: über ein Jahr - kein Zusammenhang).